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Service


             Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Wesermarsch (Stand: Mai 2023)
         Die Kreisvolkshochschule Wesermarsch, im Folgenden KVHS, ist eine nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz geförderte
         öffentliche, nicht gruppenbezogene Einrichtung der Erwachsenenbildung. Sie ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

         1. Geltungsbereich                 ben. Jedes Risiko, z.B., dass der Kurs bereits   5.1. Die Anmeldung ist verbindlich. Abmel-
         1.1. Die Bestimmungen dieser allgemei-  belegt ist oder keine Information bei Ver-  dungen bei der Kursleitung oder der/dem
         nen Geschäftsbedingungen gelten für   schiebung oder Ausfall erfolgte, trägt die/  Dozent*in sind unwirksam. Ein Fernbleiben
         sämtliche  Verträge,  Rechtsgeschäfte  und   der Interessent*in.      vom Kurs oder Lehrgang gilt nicht als Ab-
         Angebote der KVHS gegenüber ihren Teil-  3.3. Sie erhalten für jede fristgerechte An-  meldung, Rücktritt oder Widerruf.
         nehmenden, Interessent*innen, sonstigen   meldung eine schriftliche Anmeldebestäti-  5.2. Die genauen Abmeldefristen für
         Auftraggeber*innen und Dozent*innen,   gung.                          Lehrgänge, Bildungsurlaube und Sonder-
         unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der   3.4. Bei Kursausfall, -verschiebung oder   veranstaltungen sind in den jeweiligen
         angebotenen oder vertraglich übernom-  Überbelegung erhalten angemeldete Teil-  Infoblättern benannt, die als Lehrgangsver-
         menen Leistungen.                  nehmende eine Nachricht grundsätzlich per   tragsbestandteil ausgegeben werden.
         1.2. Soweit Verträge oder Angebote der   E-Mail oder per Telefon.     5.3. Bei allen anderen Kursen oder Lehrgän-
         KVHS Regelungen enthalten, die von den   3.5. Bei Überbelegung eines Kurses, wird   gen gilt:
         AGB abweichen, gehen die individuell an-  eine Warteliste eingerichtet.    a) Bei einer Abmeldung bis 7 Tage vor Ver-
         gebotenen oder vereinbarten Regeln dieser   3.6. Mit der Anmeldung zu einem Ange-  anstaltungsbeginn entfällt die Zahlungs-
         AGB vor. Die individuellen Regeln bedürfen   bot der KVHS entsteht in keinem Fall ein   verpflichtung. Bereits gezahlte Kursentgel-
         der Schriftform.                   Anspruch auf die Durchführung oder Teil-  te und besondere Kosten werden in voller
         2. Werbung / Verkauf               nahme.                             Höhe erstattet.
         2.1. Jegliche Art der direkten oder indirek-  3.7. Das Risiko einer nicht zugestellten,   b) Bei späterer Abmeldung wird das volle
         ten Werbung oder Parteinahme in Räumen   nicht rechtzeitigen oder fehlerhaften   Kursentgelt erhoben.
         oder während Veranstaltungen der KVHS   Anmeldung trägt in jedem Fall die/der   5.4. Nimmt die KVHS im Zusammenhang
         ist untersagt. Es sei denn, es erfolgte eine   Interessent*in.        mit einer Bildungsveranstaltung externe
         ausdrückliche schriftliche  Genehmigung   4. Rücktritt und Kündigung durch die KVHS   Leistungen in Anspruch (z.B. Übernach-
         seitens der KVHS.                  und höhere Gewalt                  tungs-, Verpflegungs-, Bus oder andere
         2.2. Werbung stellt in keinem Fall die Mei-  4.1. Für das Zustandekommen einer Veran-  Transportmittelkosten) ist die Anmeldung
         nung oder gar eine Empfehlung der KVHS   staltung zum ausgewiesenen Kursentgelt   hierfür verbindlich. Eine anderweitige Re-
         dar. Jegliche Verantwortung und Haftung   ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden   gelung  bedarf  der  schriftlichen  Bestäti-
         wird ausdrücklich ausgeschlossen.   notwendig. Die Mindestzahl beträgt in der   gung durch die KVHS. Im Falle einer Abmel-
         3. Anmeldung                       Regel  7  Personen. Wird  die  Mindestzahl   dung entfällt die Zahlungspflicht für diese
         …zu Kursen                         nicht erreicht, kann die KVHS vom Vertrag   Fremdleistungen nur dann, wenn sie zum
         3.1. Anmeldungen zu den Kursen müssen   zurücktreten.                 Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht fest
         vor Kursbeginn erfolgen: persönlich, tele-  4.2. Die KVHS kann ferner vom Vertrag zu-  gebucht sind oder eine kostenfreie Stornie-
         fonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder   rücktreten oder ihn kündigen, wenn eine   rung seitens der KVHS möglich ist. Alle bis
         im Internet sind verbindlich und verpflich-  Veranstaltung aus Gründen, die die KVHS   dahin entstandenen Kosten sind vom Teil-
         ten in jedem Fall,  bei Zustandekommen   nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise   nehmenden zu zahlen.
         des Kurses zur Zahlung der Kursentgelte   nicht  stattfinden kann.  In diesem  Fall hat   5.5. Ein etwaiges gesetzliches Rücktritts-
         und sonstiger anfallender Kosten.  Mit der   die/der Teilnehmende das Kursentgelt für   und Widerrufsrecht bleibt unberührt.
         Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen   die bereits stattgefundenen Unterrichtsein-  5.6. Die/der Teilnehmende kann den Ver-
         Geschäftsbedingungen an.           heiten anteilig zu zahlen.         trag ferner kündigen, wenn ihr/ihm die
         …zu Lehrgängen                     4.3. Die KVHS kann den Vertrag in den   weitere  Teilnahme an  der  Veranstaltung
         Bei Anmeldungen zu den Lehrgängen ist   Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund   wegen organisatorischer Änderungen nicht
         wie unter „Anmeldung zu Kursen“ vor-  kündigen.                       zumutbar ist. In diesem Fall hat die/der Teil-
         zugehen – soweit keine anderweitige   4.4. Unbeschadet der Möglichkeit der Kün-  nehmende unverzüglich den Nachweis zu
         Regelung getroffen ist, zusätzlich wird   digung aus wichtigem Grund verlängert   erbringen und die Kursentgelte für die be-
         ein rechtsverbindlicher Lehrgangsvertrag   sich für den Fall, dass eine Vertragspartei   reits stattgefundenen Unterrichtseinheiten
         geschlossen. Die Kursentgelte sind mit Be-  an der Erfüllung des Vertrages durch höhe-  sowie etwaige weitere entstandene Kosten
         ginn des Lehrgangs fällig. In ihnen ist eine   re Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie,   zu zahlen.
         Verwaltungspauschale von 15 € enthalten.   schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun,   5.7. Die/der angemeldete Teilnehmende ist
         Es kann eine Ratenzahlung vereinbart wer-  Sturm und Erdbeben u. ä. gehindert ist, die   berechtigt, der KVHS eine Person zu be-
         den. Die Ratenzahlungsvereinbarung wird   Frist für die Erfüllung des Vertrages um den   nennen, die anstelle an der Veranstaltung
         lehrgangsabhängig festgelegt. Vorausset-  Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vor-  teilnimmt, sofern die Ersatzperson die sach-
         zung hierfür ist die Teilnahme am Bankein-  liegt.                    lichen und persönlichen Voraussetzungen
         zugsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren).   4.5. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Ein-  für eine Kursteilnahme erfüllt.
         …zu Bildungsurlauben, Elternfortbildun-  treten  eines  Ereignisses,  das  eine  Partei   5.8. Eine Ummeldung von einem Kurs in ei-
         gen, DvO und ähnlichen Sonderveranstal-  zumindest vorübergehend daran hindert,   nen vergleichbaren anderen Kurs kann nur
         tungen .                           eine oder mehrere ihrer vertraglichen Ver-  vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
         Bei  Anmeldungen  zu Sonderveranstal-  pflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen,   5.9. Etwaige Erstattungen erfolgen in der
         tungen wie Bildungsurlauben, Eltern-  wenn und soweit die von dem Hindernis   Regel bargeldlos.
         fortbildungen etc. beachten Sie bitte die   betroffene Partei nachweist, dass dieses   6. Schriftform bei Abmeldungen (Kündi-
         gesonderten Anmelde- und Abmeldemo-  Hindernis außerhalb  ihrer zumutbaren   gungen), Rücktritte und Widerrufe
         dalitäten (Details im Programm und/oder in   Kontrolle liegt, dass das Ereignis zum Zeit-  6.1 Abmeldungen, sowie Rücktritte und
         der Anmeldebestätigung).           punkt des Vertragsabschlusses vernünfti-  Widerrufe sind nur in Schriftform (Brief, Fax
         3.2. Anmeldungen sind möglich:     gerweise nicht vorhersehbar war und dass   oder E-Mail) an die KVHS unter Beachtung
         a) Persönlich während der Geschäftszeiten   die Auswirkungen des Hindernisses von der   der Fristen (siehe 5 ff.) zu richten. Das Risiko
         in den Geschäftsstellen Nordenham und   betroffenen Partei nicht vernünftigerweise   des fristgerechten Eingangs bei der KVHS
         Brake.                             hätten  vermieden oder  überwunden  wer-  trägt allein die/der Teilnehmende. Maß-
         b) Schriftlich mit dem Anmeldeformular   den können.                  gebend für eine rechtzeitige Abmeldung,
         (ANMELDUNG) oder per Fax.          4.6. Die betroffene Partei benachrichtigt   einen rechtzeitigen Rücktritt oder Wider-
         c) Per Internet unter www.kvhs-weser-  die andere Partei unverzüglich wenigstens   ruf ist bei Briefen das Datum des Poststem-
         marsch.de nur in Verbindung mit dem   in Textform über den Eintritt Höherer Ge-  pels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht
         Bankeinzugsverfahren  möglich  (SEPA-Last-  walt sowie über die Aussetzung der Leis-  erkennbar, wird der Eingangsstempel der
         schriftverfahren)                  tungspflicht.                      KVHS abzüglich zweier Werktage ange-
         d) Telefonisch nur in Verbindung mit dem   4.7. Entfallen die Voraussetzungen für die   nommen.
         Bankeinzugsverfahren  möglich  (SEPA-Last-  Annahme Höherer Gewalt (siehe 4.5.), be-  6.2. Kursentgelte und sonstige Kosten müs-
         schriftverfahren) bei den Geschäftsstellen   nachrichtigt die betroffene die andere Par-  sen bis zur wirksamen Abmeldung (Kündi-
         Nordenham und Brake.               tei unverzüglich wenigstens per E-Mail.   gung) gezahlt werden
         e) Per E-Mail nur in Verbindung mit dem   4.8. Sollte die Wirkung höherer Gewalt län-  7. Entgelte, Zahlungen
         Bankeinzugsverfahren  möglich  (SEPA-Last-  ger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die   7.1. Zahlungen erfolgen in jedem Fall bar-
         schriftverfahren)                  andere Partei das Recht, den Vertrag frist-  geldlos per SEPA-Lastschriftverfahren oder
         f) Interessent*innen, die ohne Anmeldung   los mit der Folge einer Vertragsrückabwick-  werden per Rechnung angefordert. Entgel-
         zum ersten Kurstermin kommen, müssen   lung nach den gesetzlichen Vorschriften zu   te in Kreativ- oder Kochkursen verstehen
         vor Ort ein Anmeldeformular vollständig   kündigen.                   sich zzgl. Auslagen für Material bzw. Le-
         ausfüllen, unterschreiben und dem/der   5. Abmeldung (Kündigung), Rücktritt und   bensmittel, sofern nicht anders angegeben.
         Dozent*in zur Weitergabe an die KVHS ge-  Widerruf durch den Teilnehmenden


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