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Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Wesermarsch (Stand: Mai 2023)
Die Kreisvolkshochschule Wesermarsch, im Folgenden KVHS, ist eine nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz geförderte
öffentliche, nicht gruppenbezogene Einrichtung der Erwachsenenbildung. Sie ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
1. Geltungsbereich ben. Jedes Risiko, z.B., dass der Kurs bereits 5.1. Die Anmeldung ist verbindlich. Abmel-
1.1. Die Bestimmungen dieser allgemei- belegt ist oder keine Information bei Ver- dungen bei der Kursleitung oder der/dem
nen Geschäftsbedingungen gelten für schiebung oder Ausfall erfolgte, trägt die/ Dozent*in sind unwirksam. Ein Fernbleiben
sämtliche Verträge, Rechtsgeschäfte und der Interessent*in. vom Kurs oder Lehrgang gilt nicht als Ab-
Angebote der KVHS gegenüber ihren Teil- 3.3. Sie erhalten für jede fristgerechte An- meldung, Rücktritt oder Widerruf.
nehmenden, Interessent*innen, sonstigen meldung eine schriftliche Anmeldebestäti- 5.2. Die genauen Abmeldefristen für
Auftraggeber*innen und Dozent*innen, gung. Lehrgänge, Bildungsurlaube und Sonder-
unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der 3.4. Bei Kursausfall, -verschiebung oder veranstaltungen sind in den jeweiligen
angebotenen oder vertraglich übernom- Überbelegung erhalten angemeldete Teil- Infoblättern benannt, die als Lehrgangsver-
menen Leistungen. nehmende eine Nachricht grundsätzlich per tragsbestandteil ausgegeben werden.
1.2. Soweit Verträge oder Angebote der E-Mail oder per Telefon. 5.3. Bei allen anderen Kursen oder Lehrgän-
KVHS Regelungen enthalten, die von den 3.5. Bei Überbelegung eines Kurses, wird gen gilt:
AGB abweichen, gehen die individuell an- eine Warteliste eingerichtet. a) Bei einer Abmeldung bis 7 Tage vor Ver-
gebotenen oder vereinbarten Regeln dieser 3.6. Mit der Anmeldung zu einem Ange- anstaltungsbeginn entfällt die Zahlungs-
AGB vor. Die individuellen Regeln bedürfen bot der KVHS entsteht in keinem Fall ein verpflichtung. Bereits gezahlte Kursentgel-
der Schriftform. Anspruch auf die Durchführung oder Teil- te und besondere Kosten werden in voller
2. Werbung / Verkauf nahme. Höhe erstattet.
2.1. Jegliche Art der direkten oder indirek- 3.7. Das Risiko einer nicht zugestellten, b) Bei späterer Abmeldung wird das volle
ten Werbung oder Parteinahme in Räumen nicht rechtzeitigen oder fehlerhaften Kursentgelt erhoben.
oder während Veranstaltungen der KVHS Anmeldung trägt in jedem Fall die/der 5.4. Nimmt die KVHS im Zusammenhang
ist untersagt. Es sei denn, es erfolgte eine Interessent*in. mit einer Bildungsveranstaltung externe
ausdrückliche schriftliche Genehmigung 4. Rücktritt und Kündigung durch die KVHS Leistungen in Anspruch (z.B. Übernach-
seitens der KVHS. und höhere Gewalt tungs-, Verpflegungs-, Bus oder andere
2.2. Werbung stellt in keinem Fall die Mei- 4.1. Für das Zustandekommen einer Veran- Transportmittelkosten) ist die Anmeldung
nung oder gar eine Empfehlung der KVHS staltung zum ausgewiesenen Kursentgelt hierfür verbindlich. Eine anderweitige Re-
dar. Jegliche Verantwortung und Haftung ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden gelung bedarf der schriftlichen Bestäti-
wird ausdrücklich ausgeschlossen. notwendig. Die Mindestzahl beträgt in der gung durch die KVHS. Im Falle einer Abmel-
3. Anmeldung Regel 7 Personen. Wird die Mindestzahl dung entfällt die Zahlungspflicht für diese
…zu Kursen nicht erreicht, kann die KVHS vom Vertrag Fremdleistungen nur dann, wenn sie zum
3.1. Anmeldungen zu den Kursen müssen zurücktreten. Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht fest
vor Kursbeginn erfolgen: persönlich, tele- 4.2. Die KVHS kann ferner vom Vertrag zu- gebucht sind oder eine kostenfreie Stornie-
fonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder rücktreten oder ihn kündigen, wenn eine rung seitens der KVHS möglich ist. Alle bis
im Internet sind verbindlich und verpflich- Veranstaltung aus Gründen, die die KVHS dahin entstandenen Kosten sind vom Teil-
ten in jedem Fall, bei Zustandekommen nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nehmenden zu zahlen.
des Kurses zur Zahlung der Kursentgelte nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat 5.5. Ein etwaiges gesetzliches Rücktritts-
und sonstiger anfallender Kosten. Mit der die/der Teilnehmende das Kursentgelt für und Widerrufsrecht bleibt unberührt.
Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen die bereits stattgefundenen Unterrichtsein- 5.6. Die/der Teilnehmende kann den Ver-
Geschäftsbedingungen an. heiten anteilig zu zahlen. trag ferner kündigen, wenn ihr/ihm die
…zu Lehrgängen 4.3. Die KVHS kann den Vertrag in den weitere Teilnahme an der Veranstaltung
Bei Anmeldungen zu den Lehrgängen ist Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund wegen organisatorischer Änderungen nicht
wie unter „Anmeldung zu Kursen“ vor- kündigen. zumutbar ist. In diesem Fall hat die/der Teil-
zugehen – soweit keine anderweitige 4.4. Unbeschadet der Möglichkeit der Kün- nehmende unverzüglich den Nachweis zu
Regelung getroffen ist, zusätzlich wird digung aus wichtigem Grund verlängert erbringen und die Kursentgelte für die be-
ein rechtsverbindlicher Lehrgangsvertrag sich für den Fall, dass eine Vertragspartei reits stattgefundenen Unterrichtseinheiten
geschlossen. Die Kursentgelte sind mit Be- an der Erfüllung des Vertrages durch höhe- sowie etwaige weitere entstandene Kosten
ginn des Lehrgangs fällig. In ihnen ist eine re Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, zu zahlen.
Verwaltungspauschale von 15 € enthalten. schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, 5.7. Die/der angemeldete Teilnehmende ist
Es kann eine Ratenzahlung vereinbart wer- Sturm und Erdbeben u. ä. gehindert ist, die berechtigt, der KVHS eine Person zu be-
den. Die Ratenzahlungsvereinbarung wird Frist für die Erfüllung des Vertrages um den nennen, die anstelle an der Veranstaltung
lehrgangsabhängig festgelegt. Vorausset- Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vor- teilnimmt, sofern die Ersatzperson die sach-
zung hierfür ist die Teilnahme am Bankein- liegt. lichen und persönlichen Voraussetzungen
zugsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren). 4.5. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Ein- für eine Kursteilnahme erfüllt.
…zu Bildungsurlauben, Elternfortbildun- treten eines Ereignisses, das eine Partei 5.8. Eine Ummeldung von einem Kurs in ei-
gen, DvO und ähnlichen Sonderveranstal- zumindest vorübergehend daran hindert, nen vergleichbaren anderen Kurs kann nur
tungen . eine oder mehrere ihrer vertraglichen Ver- vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Bei Anmeldungen zu Sonderveranstal- pflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, 5.9. Etwaige Erstattungen erfolgen in der
tungen wie Bildungsurlauben, Eltern- wenn und soweit die von dem Hindernis Regel bargeldlos.
fortbildungen etc. beachten Sie bitte die betroffene Partei nachweist, dass dieses 6. Schriftform bei Abmeldungen (Kündi-
gesonderten Anmelde- und Abmeldemo- Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren gungen), Rücktritte und Widerrufe
dalitäten (Details im Programm und/oder in Kontrolle liegt, dass das Ereignis zum Zeit- 6.1 Abmeldungen, sowie Rücktritte und
der Anmeldebestätigung). punkt des Vertragsabschlusses vernünfti- Widerrufe sind nur in Schriftform (Brief, Fax
3.2. Anmeldungen sind möglich: gerweise nicht vorhersehbar war und dass oder E-Mail) an die KVHS unter Beachtung
a) Persönlich während der Geschäftszeiten die Auswirkungen des Hindernisses von der der Fristen (siehe 5 ff.) zu richten. Das Risiko
in den Geschäftsstellen Nordenham und betroffenen Partei nicht vernünftigerweise des fristgerechten Eingangs bei der KVHS
Brake. hätten vermieden oder überwunden wer- trägt allein die/der Teilnehmende. Maß-
b) Schriftlich mit dem Anmeldeformular den können. gebend für eine rechtzeitige Abmeldung,
(ANMELDUNG) oder per Fax. 4.6. Die betroffene Partei benachrichtigt einen rechtzeitigen Rücktritt oder Wider-
c) Per Internet unter www.kvhs-weser- die andere Partei unverzüglich wenigstens ruf ist bei Briefen das Datum des Poststem-
marsch.de nur in Verbindung mit dem in Textform über den Eintritt Höherer Ge- pels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht
Bankeinzugsverfahren möglich (SEPA-Last- walt sowie über die Aussetzung der Leis- erkennbar, wird der Eingangsstempel der
schriftverfahren) tungspflicht. KVHS abzüglich zweier Werktage ange-
d) Telefonisch nur in Verbindung mit dem 4.7. Entfallen die Voraussetzungen für die nommen.
Bankeinzugsverfahren möglich (SEPA-Last- Annahme Höherer Gewalt (siehe 4.5.), be- 6.2. Kursentgelte und sonstige Kosten müs-
schriftverfahren) bei den Geschäftsstellen nachrichtigt die betroffene die andere Par- sen bis zur wirksamen Abmeldung (Kündi-
Nordenham und Brake. tei unverzüglich wenigstens per E-Mail. gung) gezahlt werden
e) Per E-Mail nur in Verbindung mit dem 4.8. Sollte die Wirkung höherer Gewalt län- 7. Entgelte, Zahlungen
Bankeinzugsverfahren möglich (SEPA-Last- ger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die 7.1. Zahlungen erfolgen in jedem Fall bar-
schriftverfahren) andere Partei das Recht, den Vertrag frist- geldlos per SEPA-Lastschriftverfahren oder
f) Interessent*innen, die ohne Anmeldung los mit der Folge einer Vertragsrückabwick- werden per Rechnung angefordert. Entgel-
zum ersten Kurstermin kommen, müssen lung nach den gesetzlichen Vorschriften zu te in Kreativ- oder Kochkursen verstehen
vor Ort ein Anmeldeformular vollständig kündigen. sich zzgl. Auslagen für Material bzw. Le-
ausfüllen, unterschreiben und dem/der 5. Abmeldung (Kündigung), Rücktritt und bensmittel, sofern nicht anders angegeben.
Dozent*in zur Weitergabe an die KVHS ge- Widerruf durch den Teilnehmenden
www.kvhs-wesermarsch.de 101