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7.2. Mit der Anmeldung entsteht die Ver- den oder Leitenden (z.B. durch Krankheit). richtsunterlagen nur für die vereinbarten
pflichtung zur Zahlung des vollen Kursent- 10.3. Ebenso hat die KVHS höhere Gewalt Zwecke verwendet werden und nicht ohne
geltes und evtl. zusätzlicher anfallender oder andere Ereignisse, die bei der Planung ausdrückliche schriftliche Zustimmung im
Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht vorhersehbar waren, nicht zu vertre- Einzelfall vervielfältigt, übersetzt, nach-
sowie ggf. Prüfungsgebühren und Materi- ten. gedruckt, kopiert oder durch ein anderes
alkosten. 10.4. Bei Ausfall von Kursen steht es der Verfahren verarbeitet, weitergegeben oder
7.3. In den meisten Fällen wird das Entgelt KVHS frei, einen Ausweichtermin anzubie- verbreitet werden.
nach dem zweiten Kurstag fällig. Per SEPA- ten oder das anteilige Kursentgelt zu er- 12.2. Soweit Unterlagen urheberrechtsfä-
Lastschrift ziehen wir das Kursentgelt zum statten. Die bis zu diesem Zeitpunkt durch- hig sind, ist und bleibt die KVHS oder die/
15. oder 30. eines Monats ein. geführten Stunden bleiben kostenpflichtig. der jeweilige Autor*in Urheber.
7.4. Bei Langzeitkursen besteht die Möglich- 10.5. Die namentliche Nennung von 13. Datenschutz
keit einer Ratenzahlung. Der Lastschriftein- Dozent*innen oder Lehrgangsleitungen 13.1. Die Teilnehmerangaben bei Kursan-
zug hier erfolgt zum 30. eines Monats. stellt nur den jeweiligen Planungsstand dar meldung werden bei der KVHS elektronisch
8. Ermäßigung, Zahlungsbefreiung und ist nicht verbindlich. Die KVHS ist be- gespeichert und ausschließlich für KVHS-
(Die Ermäßigung greift nur bei ausgewähl- rechtigt, die Einsatzplanung jederzeit anzu- Zwecke zur organisatorischen Abwicklung,
ten Kursen) passen Programmheftzustellung und zur statisti-
8.1. Für Arbeitslose und Sozialhilfeempfän- 11. Haftung schen Bewertung verwendet.
ger, die staatliche Leistungen empfangen, 11.1. Die KVHS haftet nicht für Schäden, ins-
Studenten, Schüler und Au-pairs sowie besondere nicht für Unfälle und Diebstäh- 13.2. Regelmäßig werden folgende Daten
Inhaber*innen der Ehrenamtskarte erhal- le, die auf dem Hin- und Rückweg sowie bei der Anmeldung erfasst: Name, Vorna-
ten bei Vorlage eines gültigen Nachweises während der Dauer von Veranstaltungen me, Anschrift, E-Mail-Adresse, Alter, Ge-
für Kurse i. d. R. eine Ermäßigung über 20% entstehen. schlecht, Telefonnummer, Kursnummer,
auf das Kursentgelt. Als Nachweis gilt z. B. 11.2. Die jeweiligen Dozent*innen werden Semester, und Kursentgelt. Im Falle einer
der Bewilligungsbescheid der Agentur für von der KVHS sorgfältig ausgewählt und Einzugsermächtigung wird auch die Bank-
Arbeit oder des Jobcenters (das Ausstel- über ihre Aufgaben und Pflichten belehrt. verbindung der Kursteilnehmenden erfasst,
lungsdatum darf nicht älter als ein halbes Dennoch haftet die KVHS nicht für die Qua- wobei Name, Vorname, Kontonummer und
Jahr sein) oder der letzte Kontoauszug, aus lität oder Richtigkeit der Kurse oder Inhalte. Bankverbindung, sowie die für die Veran-
dem der Zahlungszeitraum für Arbeitslo- Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen staltung zu zahlende Kursentgelt an die
sengeld I, II oder Sozialhilfe ersichtlich ist. oder Schäden, die durch die Verwendung Hausbank der KVHS übermittelt werden.
8.2. Der Nachweis muss bei der Anmeldung von Kursinhalten, Ratschlägen oder In- Auf die einschlägigen datenschutzrechtli-
vorgelegt werden. Nachträglich können formationen mittelbar oder unmittelbar chen Bestimmungen wird hingewiesen.
keine Ermäßigungen gewährt werden. entstehen, wird weder eine juristische 14. Sonstiges
8.3. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen Verantwortung noch irgendeine Haftung 14.1. Gefährden Teilnehmende die ord-
bzw. Zahlungsbefreiungen besteht in kei- übernommen. nungsgemäße Durchführung einer Ver-
nem Fall. 11.3. Die KVHS haftet nicht für uner- anstaltung oder halten sich nicht an die
9. Teilnahmebescheinigungen laubte Handlungen von Dozent*innen, Hausordnung, können sie mit sofortiger
9.1. Auf Wunsch und nur nach regelmäßi- Lehrgangsleiter*innen oder Teilnehmen- Wirkung von dieser Veranstaltung ausge-
gem Kursbesuch (80%). den. schlossen werden. In diesem Fall bleibt die
Für Bescheinigungen, die zurückliegende 11.4. Wenn die KVHS Aufgaben an oder Pflicht zur Zahlung des vollen Entgelts er-
Semester betreffen gegen eine Gebühr von mit EDV-Geräten der Teilnehmenden über- halten.
3,00 Euro. Die Gebühr ist im Voraus zu ent- nimmt, müssen die Teilnehmenden vor Be- 14.2. Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichts-
richten. ginn der Tätigkeit sicherstellen, dass Daten stand der Sitz der KVHS.
9.2. Bescheinigungen mit Angabe der Kurs- im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung 14.3. Es gilt ausschließlich das Recht der
inhalte und ggf. Prüfungsergebnissen wer- mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert Bundesrepublik Deutschland.
den nur bei beruflich orientierten Kursen werden können. 14.4. Änderungen oder Ergänzungen die-
bei regelmäßiger Teilnahme (80%) ausge- 11.5. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht, ser Bedingungen bedürfen der Schriftform
stellt. soweit in Fällen des Vorsatzes oder der gro- und müssen als solche gekennzeichnet wer-
Ist der Kurs bereits länger als ein Jahr been- ben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung we- den.
det, so wird für die nachträgliche Ausstel- sentlicher Vertragspflichten durch einfache 14.5. Sind oder werden Punkte dieser allge-
lung einer Teilnahmebescheinigung oder Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorher- meinen Geschäftsbedingungen ganz oder
nachträgliche Bescheinigung des zweiten sehbare Schäden aus rechtlichen Gründen teilweise unwirksam, so werden die übri-
Bildungsweges eine Gebühr in Höhe von zwingend gehaftet wird. gen Punkte hierdurch nicht berührt. Die
5,00 Euro erhoben. 11.6. Soweit die Schadensersatzhaftung Parteien verpflichten sich, die unwirksamen
10. Leistungshindernis, Verzug, Unmöglich- gegenüber der KVHS ausgeschlossen oder Punkte unverzüglich durch wirksame zu
keit eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick ersetzen. Solange gelten Regelungen, die
10.1. Die KVHS kommt mit ihren Leistungen auf die persönliche Schadensersatzhaftung den beabsichtigten am nächsten kommen.
nur in Verzug, wenn sie die Verzögerung der Angestellten, Arbeitnehmer*innen,
unmittelbar zu vertreten hat. Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Er-
füllungsgehilfen der KVHS. Die Geschäftsbedingen
10.2. Nicht zu vertreten hat die KVHS den 12. Schutz des geistigen Eigentums können Sie auch hier
unvorhersehbaren Ausfall eines für den 12.1. Die/der Teilnehmende steht dafür aufrufen:
Kurs, Lehrgang etc. eingeplanten Dozieren- ein, dass die ihr/ihm übergebenen Unter-
Widerrufsbelehrung
Sofern der Vertrag unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, wie z.B. Briefen, Katalogen, Telefonanrufen, E-Mails, sowie Tele-
und Mediendiensten abgeschlossen wird, gilt Folgendes:
Sie können Ihre Anmeldung zu einer Veranstaltung der KVHS grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Kursanmeldung. Zur Wahrung der Wider-
rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
KVHS Wesermarsch GmbH, Bgm-Müller-Str. 35, 26919 Brake oder Marktstr. 8a, 26954 Nordenham; info@kvhs-wesermarsch.de
Erlöschen des Widerrufsrechts
Bitte beachten Sie, dass nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Ihr Widerrufsrecht jedoch auch vor Ablauf der
zweiwöchigen Widerrufsfrist erlischt, sofern die gebuchte Veranstaltung begonnen hat und der erste Termin tatsächlich angeboten
wurde. Auf eine tatsächliche Teilnahme Ihrerseits am ersten Termin der Veranstaltung kommt es hingegen nicht an.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleich-
wohl erfüllen müssen. Für den Fall, dass die von Ihnen gebuchte Veranstaltung noch nicht begonnen hat und Sie innerhalb der Wi-
derrufsfrist widerrufen haben, entstehen Ihnen weder Stornogebühren noch sonstige Widerrufskosten oder Gebühren und bereits
entrichtete Kursentgelte werden zurückgezahlt. Liegt kein wirksamer Widerruf vor, ist ggf. das volle Kursentgelt zu entrichten. Dies
gilt unabhängig davon, ob Sie nach einem unwirksamen Widerruf an den weiteren Terminen nicht mehr teilnehmen.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
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