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           7.2. Mit der Anmeldung entsteht die Ver-  den oder Leitenden (z.B. durch Krankheit).    richtsunterlagen nur für die vereinbarten
           pflichtung zur Zahlung des vollen Kursent-  10.3. Ebenso hat die KVHS höhere Gewalt   Zwecke verwendet werden und nicht ohne
           geltes und evtl. zusätzlicher anfallender   oder andere Ereignisse, die bei der Planung   ausdrückliche schriftliche Zustimmung im
           Übernachtungs- und Verpflegungskosten   nicht vorhersehbar waren, nicht zu vertre-  Einzelfall vervielfältigt, übersetzt, nach-
           sowie ggf. Prüfungsgebühren und Materi-  ten.                        gedruckt, kopiert oder durch ein anderes
           alkosten.                         10.4. Bei Ausfall von Kursen steht es der   Verfahren verarbeitet, weitergegeben oder
           7.3. In den meisten Fällen wird das Entgelt   KVHS frei, einen Ausweichtermin anzubie-  verbreitet werden.
           nach dem zweiten Kurstag fällig. Per SEPA-  ten  oder das  anteilige  Kursentgelt zu  er-  12.2. Soweit Unterlagen urheberrechtsfä-
           Lastschrift ziehen wir das Kursentgelt zum   statten. Die bis zu diesem Zeitpunkt durch-  hig sind, ist und bleibt die KVHS oder die/
           15. oder 30. eines Monats ein.    geführten Stunden bleiben kostenpflichtig.     der jeweilige Autor*in Urheber.
           7.4. Bei Langzeitkursen besteht die Möglich-  10.5. Die namentliche Nennung von   13. Datenschutz
           keit einer Ratenzahlung. Der Lastschriftein-  Dozent*innen oder Lehrgangsleitungen   13.1. Die Teilnehmerangaben bei Kursan-
           zug hier erfolgt zum 30. eines Monats.  stellt nur den jeweiligen Planungsstand dar   meldung werden bei der KVHS elektronisch
           8. Ermäßigung, Zahlungsbefreiung   und ist nicht verbindlich. Die KVHS ist be-  gespeichert und ausschließlich für KVHS-
           (Die Ermäßigung greift nur bei ausgewähl-  rechtigt, die Einsatzplanung jederzeit anzu-  Zwecke zur organisatorischen Abwicklung,
           ten Kursen)                       passen                             Programmheftzustellung und zur statisti-
           8.1. Für Arbeitslose und Sozialhilfeempfän-  11. Haftung             schen Bewertung verwendet.
           ger, die staatliche Leistungen empfangen,   11.1. Die KVHS haftet nicht für Schäden, ins-
           Studenten,  Schüler  und Au-pairs sowie   besondere nicht für Unfälle und Diebstäh-  13.2. Regelmäßig werden folgende Daten
           Inhaber*innen der Ehrenamtskarte erhal-  le, die auf dem Hin- und Rückweg sowie   bei der Anmeldung erfasst: Name, Vorna-
           ten bei Vorlage eines gültigen Nachweises   während der Dauer von Veranstaltungen   me, Anschrift, E-Mail-Adresse,  Alter, Ge-
           für Kurse i. d. R. eine Ermäßigung über 20%   entstehen.             schlecht, Telefonnummer, Kursnummer,
           auf das Kursentgelt. Als Nachweis gilt z. B.   11.2. Die jeweiligen Dozent*innen werden   Semester, und Kursentgelt. Im Falle einer
           der Bewilligungsbescheid der Agentur für   von der KVHS sorgfältig ausgewählt und   Einzugsermächtigung wird auch die Bank-
           Arbeit oder des Jobcenters (das Ausstel-  über ihre Aufgaben und Pflichten belehrt.   verbindung der Kursteilnehmenden erfasst,
           lungsdatum darf nicht älter als ein halbes   Dennoch haftet die KVHS nicht für die Qua-  wobei Name, Vorname, Kontonummer und
           Jahr sein) oder der letzte Kontoauszug, aus   lität oder Richtigkeit der Kurse oder Inhalte.   Bankverbindung, sowie die für die Veran-
           dem der Zahlungszeitraum für Arbeitslo-  Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen   staltung zu zahlende Kursentgelt an die
           sengeld I, II oder Sozialhilfe ersichtlich ist.   oder Schäden, die durch die Verwendung   Hausbank der KVHS übermittelt werden.
           8.2. Der Nachweis muss bei der Anmeldung   von Kursinhalten, Ratschlägen oder In-  Auf die einschlägigen datenschutzrechtli-
           vorgelegt werden. Nachträglich können   formationen mittelbar oder unmittelbar   chen Bestimmungen wird hingewiesen.
           keine Ermäßigungen gewährt werden.    entstehen, wird weder eine juristische   14. Sonstiges
           8.3. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen   Verantwortung noch irgendeine Haftung   14.1. Gefährden Teilnehmende die ord-
           bzw. Zahlungsbefreiungen besteht in kei-  übernommen.                nungsgemäße Durchführung einer Ver-
           nem Fall.                         11.3. Die KVHS haftet nicht für uner-  anstaltung oder halten sich nicht an die
           9. Teilnahmebescheinigungen       laubte Handlungen von Dozent*innen,   Hausordnung, können sie mit sofortiger
           9.1. Auf Wunsch und nur nach regelmäßi-  Lehrgangsleiter*innen  oder  Teilnehmen-  Wirkung von dieser Veranstaltung ausge-
           gem Kursbesuch (80%).             den.                               schlossen werden. In diesem Fall bleibt die
           Für Bescheinigungen, die zurückliegende   11.4. Wenn die KVHS Aufgaben an oder   Pflicht zur Zahlung des vollen Entgelts er-
           Semester betreffen gegen eine Gebühr von   mit EDV-Geräten der Teilnehmenden über-  halten.
           3,00 Euro. Die Gebühr ist im Voraus zu ent-  nimmt, müssen die Teilnehmenden vor Be-  14.2. Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichts-
           richten.                          ginn der Tätigkeit sicherstellen, dass Daten   stand der Sitz der KVHS.
           9.2. Bescheinigungen mit Angabe der Kurs-  im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung   14.3. Es gilt ausschließlich das Recht der
           inhalte und ggf. Prüfungsergebnissen wer-  mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert   Bundesrepublik Deutschland.
           den nur bei beruflich orientierten Kursen   werden können.           14.4. Änderungen oder Ergänzungen die-
           bei regelmäßiger Teilnahme (80%) ausge-  11.5. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht,   ser Bedingungen bedürfen der Schriftform
           stellt.                           soweit in Fällen des Vorsatzes oder der gro-  und müssen als solche gekennzeichnet wer-
           Ist der Kurs bereits länger als ein Jahr been-  ben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung we-  den.
           det, so wird für die nachträgliche Ausstel-  sentlicher Vertragspflichten durch einfache   14.5. Sind oder werden Punkte dieser allge-
           lung einer  Teilnahmebescheinigung oder   Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorher-  meinen Geschäftsbedingungen ganz oder
           nachträgliche Bescheinigung des zweiten   sehbare Schäden aus rechtlichen Gründen   teilweise unwirksam, so werden die übri-
           Bildungsweges eine Gebühr in Höhe von   zwingend gehaftet wird.      gen  Punkte  hierdurch  nicht  berührt.  Die
           5,00 Euro erhoben.                11.6. Soweit die Schadensersatzhaftung   Parteien verpflichten sich, die unwirksamen
           10. Leistungshindernis, Verzug, Unmöglich-  gegenüber der KVHS ausgeschlossen oder   Punkte unverzüglich durch wirksame zu
           keit                              eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick   ersetzen. Solange gelten Regelungen, die
           10.1. Die KVHS kommt mit ihren Leistungen   auf die persönliche Schadensersatzhaftung   den beabsichtigten am nächsten kommen.
           nur in Verzug, wenn sie die Verzögerung   der Angestellten, Arbeitnehmer*innen,
           unmittelbar zu vertreten hat.     Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Er-
                                             füllungsgehilfen der KVHS.         Die Geschäftsbedingen
           10.2. Nicht zu vertreten hat die KVHS den    12. Schutz des geistigen Eigentums   können Sie auch hier
           unvorhersehbaren Ausfall eines für den   12.1.  Die/der  Teilnehmende  steht  dafür   aufrufen:
           Kurs, Lehrgang etc. eingeplanten Dozieren-  ein, dass die ihr/ihm übergebenen Unter-
           Widerrufsbelehrung
           Sofern der Vertrag unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, wie z.B. Briefen, Katalogen, Telefonanrufen, E-Mails, sowie Tele-
           und Mediendiensten abgeschlossen wird, gilt Folgendes:
           Sie können Ihre Anmeldung zu einer Veranstaltung der KVHS grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von
           Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Kursanmeldung. Zur Wahrung der Wider-
           rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
           Der Widerruf ist zu richten an:
           KVHS Wesermarsch GmbH, Bgm-Müller-Str. 35, 26919 Brake oder Marktstr. 8a, 26954 Nordenham; info@kvhs-wesermarsch.de
           Erlöschen des Widerrufsrechts
           Bitte beachten Sie, dass nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Ihr Widerrufsrecht jedoch auch vor Ablauf der
           zweiwöchigen Widerrufsfrist erlischt, sofern die gebuchte Veranstaltung begonnen hat und der erste Termin tatsächlich angeboten
           wurde. Auf eine tatsächliche Teilnahme Ihrerseits am ersten Termin der Veranstaltung kommt es hingegen nicht an.
           Widerrufsfolgen
           Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
           herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleich-
           wohl erfüllen müssen. Für den Fall, dass die von Ihnen gebuchte Veranstaltung noch nicht begonnen hat und Sie innerhalb der Wi-
           derrufsfrist widerrufen haben, entstehen Ihnen weder Stornogebühren noch sonstige Widerrufskosten oder Gebühren und bereits
           entrichtete Kursentgelte werden zurückgezahlt. Liegt kein wirksamer Widerruf vor, ist ggf. das volle Kursentgelt zu entrichten. Dies
           gilt unabhängig davon, ob Sie nach einem unwirksamen Widerruf an den weiteren Terminen nicht mehr teilnehmen.
           Besonderer Hinweis
           Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
           bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.



     102       www.kvhs-wesermarsch.de
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